Im Gespräch mit den neuen Vorsitzenden Niels König erzählte er von dem Unterschied zwischen Betriebsstrom, der für Rasenmäher und andere Gartengeräte benötigt wird, und dem Anschluß eines Gartenhauses an das allgemeine Stromnetz, welches für Kleingärtner nicht erlaubt sei. Es ist aber erlaubt sich Solarzellen auf das Dach seiner Gartenhütte zu montieren.
Schon interessant, wofür es in Deutschland alles Gesetze gibt. Natürlich haben auch diese einen Grund: Es geht um die Differenzierung des mit Zuschüssen geförderten Schrebergartens im Unterschied zu dem nicht geförderten Freizeitgarten. Das muß selbstverständlich definiert werden. Soetwas leuchtet natürlich ein. Oder gäbe es nicht vielleicht doch eine pragmatischere Lösung als viele Seiten mit Gesetzestexten über Kleingärten zu füllen? Ich werde bei nächster Gelegenheit mal einen Südeuropäer fragen, wie sie so etwas in ihrem Heimatland regeln... ;-)
Kleingartenverein Eckenheim