
In einem Ortstermin für den Ortsbeirat und die Presse informierte die Bundespolizei jetzt darüber, daß es die Ermittlungen nötig gemacht hatten, während der "Arbeitszeit" der Diebe zu fliegen, also in der Nacht. Und natürlich fliegt die Bundespolizei auch nicht dem Hubschrauber, weil dem Chef grade danach ist oder bei den Autos just die Aschenbecher geleert werden, sondern einzig und allein dann, wenn der dienstliche Anlaß - also die Aufklärung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern, wie im vorliegenden Fall - unbedingt Schnelligkeit und Flexibilität erfordern. Und wenn jede Sekunde zählt, kann es dabei auch ausnahmesweise mal passieren, daß bewohntes Gebiet überflogen werden muß. Im Regelbetrieb wird dagegen ausschließlich über unbewohntes Gebiet wie z.B. die A661 an- und abgeflogen und am Frankfurter Berg finden natürlich auch keine Übungsflüge statt. In bewohntem Gebiet steigen Hubschrauber übrigens zunächst rückwärts fliegend etliche Meter auf, um im Falle eines Triebwerksschadens in dieser Phase auf einem garantiert freien Pfad wieder sicher zu Boden schweben zu können, ein Manöver also das insbesondere der Sicherheit der Anwohner dient. Man darf annehmen, daß das die Erklärung ist für die von manchen Anwohnern beobachteten merkwürdigen "dreieckigen" Flugmanöver.
Der zwischenzeitlich inhaftierten Automatenknackerbande konnten übrigens 49 Delikte nachgewiesen werden und aufgrund von Ähnlichkeiten im Tathergang konnte festgestellt werden, daß die Bande mindestens auch in Österreich ihr Unwesen getrieben hat.
Bundespolizei
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